Geschäftsnummer: | 23.3751 |
Eingereicht von: | Feller Olivier |
Einreichungsdatum: | 15.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung |
Schlagwörter: | Nutzer; Rechtsetzungsvorhaben; Bundes; Richtlinien; Konsumenten; Erwähnt; Berücksichtigt; Personen; Juristische; Natürliche; Ziffer; Konsumentinnen; Nutzerinnen; ändern; RFA-Richtlinien; Regulierungsfolgenabschätzung; Bundesrates; Müssen |
Ziffer 1.3 Absatz 1 der Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes (RFA-Richtlinien) ist so zu ändern, dass auch die Folgen von Rechtsetzungsvorhaben auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf Konsumentinnen und Konsumenten die (natürliche und juristische Personen) berücksichtigt und ausdrücklich erwähnt werden müssen.
Dank der fortschreitenden Digitalisierung können die Gemeinwesen bei den Dienstleistungen beträchtlich sparen. Wer diese Leistungen beansprucht hingegen (natürliche und juristische Personen), bemerkt nur selten konkrete Wirkungen, denn die zu entrichtenden Gebühren und Abgabe sinken kaum proportional zu den Einsparungen der Gemeinwesen. Es kommt sogar vor, dass die anfallenden Kosten steigen.
Diese Situation muss geändert werden. Bei Rechtsetzungsvorhaben, die bei den Nutzerinnen und Nutzern zu zusätzlichen Kosten führen, ist darauf hinzuweisen und es sind die Vorteile aufzuzeigen, die ihnen im Gegenzug erwachsen. Gibt es keine Vorteile, ist von einer Erhöhung der Kosten abzusehen, ja, die Kosten müssen sogar sinken, wenn die öffentlichen Verwaltungen Einsparungen erzielen.
Ziffer 1.3 Absatz 1 der RFA-Richtlinien könnte neu wie folgt lauten:
„1 Die RFA ist ein Instrument zur Analyse und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben des Bundes. Sie berücksichtigt die Auswirkungen dieser Vorhaben auf Nutzerinnen und Nutzer sowie auf Konsumentinnen und Konsumenten (natürliche und juristische Personen). Sie beinhaltet auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Die Auswirkungen sind in ökonomischen Dimensionen (insbesondere Kosten, Nutzen, Verteilungswirkungen) zu analysieren und darzustellen“.